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Zeckenbiss mit Folgen - kein typischer „Unfall“

Wälder, Parks, Spielplätze oder im heimischen Garten: Zecken können überall auf ihre Wirte lauern. Werden sie am Körper nicht entdeckt, saugen sie mehrere Tage lang, Blut ihrer Opfer. Dabei können Krankheitserreger übertragen werden, insbesondere Borreliose-Bakterien oder das Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus (FSME) ...


Gegen Lymph-Borreliose gibt es beispielsweise keine Impfung, kann aber mit Antibiotika behandelt werden. Wird eine Infektion nicht erkannt, sind chronische Gelenkbeschwerden oder Organschäden möglich.


Die FSME beginnt mit Grippe-handlichen Symptomen und kann zu einer Hirnhautentzündung führen. Bleibende Schäden sind möglich: Lähmungen, Epilepsien, Konzentrationsprobleme. Eine Schutzimpfung ist verfügbar.


Zeckenbiss in der Unfallversicherung
Foto: pixabay

Einer Krankenversicherung - privat wie gesetzlich - übernimmt die Kosten für die Zecken-Entfernung durch einen Arzt und weitere Behandlungen möglicher Folgen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder die private Berufsunfähigkeitsversicherung treten ebenfalls ein, wenn durch die Erkrankung dauerhaft der Job nicht mehr ausgeübt werden kann.


Deutlich kniffliger ist das Thema Zeckenbiss und daraus resultierende Schäden in der privaten Unfallversicherung...


Generell wird der Unfall definiert als „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die Gesundheit des Versicherten unfreiwillig geschädigt wird.


Der Zeckenbiss sei allenfalls eine geringfügige Hautverletzung, meinte das Landgericht Dortmund (Az: 2 S 5/05). Eine daraus resultierende Infektion sei ausgeschlossen. Ähnlich sah es das Oberlandesgericht Köln (Az: 20 U 218/07). Infektionen seien nur mitversichert, wenn die Erreger durch eine unter den Vertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt sind. ...


Die Versicherer sind aber frei darin, was sie über den typischen Unfall hinaus mitversichern. In jüngster Zeit bieten immer mehr Gesellschaften an, das Risiko Zeckenbiss in der Unfallversicherung mit abzudecken.


Wer noch keine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, sollte darauf achten, dass diese Leistung Bestandteil des Vertrags /Bedinbgungswerks sind. Und wer eine alte Police hat, sollte prüfen lassen, ob das Zeckenrisiko nachträglich integrierbar ist.



Quelle: OTZ, 17.06.19

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