Laut einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung haben letztes Jahr über 1,82 Millionen Bürger eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgrund eines dauerhaften Leidens erhalten. Die durchschnittliche Rentenhöhe von allen ihren Beziehern lag bei unter 800 Euro. Diejenigen, die erstmals in 2018 eine solche Rente ausbezahlt bekamen, hatten sogar eine noch deutlich niedrigere Rentenhöhe. Im Schnitt waren diejenigen, denen letztes Jahr eine Erwerbsminderungsrente neu zugesprochen wurde, 52 Jahre alt.
Wer aufgrund eines psychischen oder physischen Leidens auf Dauer nicht oder weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann und die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMI-Rente).
Insgesamt haben nach Angaben von Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) letztes Jahr mehr als 1,82 Millionen Bürger eine solche Rente erhalten. Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe je Rentenbezieher betrug rund 795 Euro.
Im Detail gibt es folgende drei Arten der EMI-Rente: Eine volle Erwerbsminderungsrente, eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung und eine Erwerbsminderungsrente für Bergleute (VersicherungsJournal 15.7.2019).
1,82 Millionen Erwerbsminderungsrenten-Bezieher
2018 erhielten 1,72 Millionen Personen und damit über 94 Prozent aller EMI-Rentenbezieher eine volle Erwerbsminderungsrente mit einer Rentenhöhe von im Schnitt knapp 812 Euro.
Fast 97.100 Personen wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von durchschnittlich 528 Euro ausbezahlt. Insgesamt bekamen zudem etwas mehr als 9.900 Personen eine EMI-Rente für Bergleute mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 533 Euro.
Der Unterschied der Rentenhöhe zwischen den männlichen und weiblichen Beziehern einer vollen Erwerbsminderungsrente war nur geringfügig – Männer erhielten im Schnitt 811 Euro und Frauen knapp 813 Euro. Anders dagegen bei den Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Hier erhielten die Männer im Schnitt fast 570 Euro und die Frauen nur 485 Euro.
Fast 168.000 neue Erwerbsminderungs-Rentner in 2018
Seit dem Jahr 2010 gab es jährlich etwa zwischen 166.000 und 183.000 Personen, die eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung neu zugesprochen bekamen. In 2018 erhielten knapp 168.000 Personen zum ersten Mal eine entsprechende Rente.
Das Renteneintrittsalter dieser Neurentner lag im Schnitt bei 52 Jahren. Deren monatliche Rentenhöhe betrug durchschnittlich knapp 735 Euro. Das waren etwa 60 Euro im Monat weniger als die Durchschnittsrente aller EMI-Rentenbezieher – also Bestands- und Neurentner zusammen. Die Summe fiel aber immer noch um fast drei Prozent (knapp 19 Euro) höher aus als 2017 bei einem Neurentner (VersicherungsJournal 20.8.2018).
Rentenhöhe bei Neurentnern 776 Euro
Im Detail bekamen 2018 fast 146.900 Personen erstmalig eine Rente wegen voller und knapp 20.100 Personen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Und auch hier war die durchschnittliche Rentenhöhe geringer im Vergleich zu allen Beziehern einer vollen oder teilweisen EMI-Rente im gleichen Jahr.
Bei den Neurentnern betrug die Rentenhöhe bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 776 Euro, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 439 Euro. Von allen, die 2018 erstmalig eine volle EMI-Rente erhielten, bekamen im Schnitt die Frauen knapp 761 Euro und die Männer rund 792 Euro Rente. Bei den erstmaligen Rentenbeziehern einer teilweisen EMI-Rente erhielten im letzten Jahr die Frauen im Schnitt 414 Euro und die Männer fast 471 Euro.
Trotz Änderungen bleibt die Erwerbsminderungsrente niedrig
Von 2013 bis 2018 hat sich die durchschnittliche Höhe der Rente wegen einer Erwerbsminderung, die ein Neurentner bekommt, übrigens um 122 Euro und damit um rund 20 Prozent erhöht. Ein Grund für diese Erhöhung ist neben der jährlichen Rentenanpassung auch die in 2014, 2017 und 2018 geänderte Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe (VersicherungsJournal 20.8.2018, 5.6.2014). Geändert wurden insbesondere die Länge der sogenannten Zurechnungszeit.
Seit Jahresanfang 2019 wird eine Zurechnungszeit, die für die Rentenhöhe mitunter maßgeblich ist, bis zum Lebensalter von 65 Jahren und acht Monaten berücksichtigt (VersicherungsJournal 15.7.2019). Ab 2020 wird die Zurechnungszeit schrittweise in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre erhöht.
Detaillierte Informationen zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente enthält die vor Kurzem aktualisierte und kostenlos herunterladbare DRV-Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.
Quelle: xing-news, Marion Zwick, 17.07.19
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