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Mediation im Rechtsschutz – oft die bessere Alternative

Ein Gerichtsverfahren ist mitunter nur die zweitbeste Lösung, um einen Streit beizulegen. Die Mediation kann hier viele Vorteile bieten.


Schon seit Jahren sind viele Gerichte überlastet und es dauert oft mehrere Monate, bis zum ersten Verhandlungstermin. Dazu kommen rasant steigende Kosten, eine möglicherweise aufwändige Beweisführung und die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens.


Muss wirklich jeder Streit mit dem Nachbarn, einem Handwerker oder dem Arbeitgeber so enden?


Nicht wirklich…



Was ist Mediation überhaupt?

Mediation ist eine außergerichtliche Konfliktbeilegung mithilfe eines unabhängigen Vermittlers mit spezieller Ausbildung – dem Mediator. Dabei wird von dieser neutralen Person versucht, eine gütliche Einigung zwischen allen Beteiligten zu erreichen, die allen Beteiligten gerecht wird.


Spätestens seit dem am 26.07.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz ist die Mediation auch ins Blickfeld der Rechtsschutzversicherungen gerückt. Mittlerweile wird dieser Leistungspunkt von nahezu allen Versicherern angeboten.


In welchen Fällen ist eine Mediation sinnvoll?

Besonders bei „alltäglichen“ Konflikten wie Nachbarschafts- oder Mietrechtsstreitigkeiten kann die Mediation die bessere Lösung sein als ein Treffen vor Gericht. Schließlich soll das Problem so schnell wie möglich aus der Welt geschafft werden, denn es ist oft wenig nützlich, über Monate oder gar Jahre hinweg im Clinch zu liegen. Auch macht es eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung wesentlich einfacher, sich auch zukünftig in die Augen sehen zu können – denn in der Regel leben die beiden Parteien ja weiterhin Tür an Tür.


Aus diesem Grund – nämlich einer einvernehmlichen Lösung, statt einem Sieger und einem Verlierer – empfiehlt sich das Mediationsverfahren auch bei Auseinandersetzungen in Arbeitsverhältnissen und Geschäftsbeziehungen, wie z. B. einem Konflikt mit einem Handwerker beim Hausbau. Auch bei einer Trennung oder Scheidung kann eine Mediation helfen, Konflikte beizulegen.


Wie läuft eine Mediation ab?

Im Wesentlichen gibt es zwei Varianten, um eine Konfliktlösung herbeizuführen:

  • Präsenzmediation Die beiden zerstrittenen Parteien sitzen mit dem Mediator an einem Tisch und suchen im persönlichen Gespräch nach einer Lösung.

  • telefonische Mediation Der Mediator führt mit den jeweiligen Personen Einzelgespräche und versucht, ein Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

Das Ergebnis einer Mediation ist immer die sogenannte Mediationsvereinbarung, oft auch als Memorandum bezeichnet. Diese regelt die einzelnen Punkte rund um den Konflikt und ist grundsätzlich rechtlich bindend.


Wenn eine Mediation scheitert, also nach Abschluss der Verhandlungen nicht zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis führt, oder schon vorher von einer Partei oder dem Mediator abgebrochen wird, dann bleibt noch immer die Möglichkeit, den Konflikt vor einem Gericht klären zu lassen.


Mediation im Rechtsschutzversicherungsvertrag

Mittlerweile ist die Mediation ein fester und häufig genutzter Bestandteil in fast jeder guten Rechtsschutzversicherung.


Ein top Privatrechtschutz-Deckungskonzept mit z.B. der Concordia leistet bis zu 3.000 Euro pro Mediation und bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr – und zwar ohne Anrechnung eines Selbstbehalts. Im Deckungskonzept mit der Roland wird für Mediation in versicherten Angelegenheiten sogar in unbegrenzter Höhe geleistet. Wenn es sich um eine nicht versicherte Angelegenheit handelt, werden bis maximal 10.000 Euro für Mediation übernommen.







(Quelle: Vema eG Blog, Bildquelle: dieversicherer)

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