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Plötzlich steuerpflichtig? Sieben Tipps, mit denen Rentner jetzt ihr Geld retten

Ab dem 1. Juli bekommen Rentner in Deutschland mehr Geld. Schön und gut, doch für 48.000 von ihnen bedeutet das, dass sie nun steuerpflichtig werden :(


Rentner in Deutschland bekommen zum 1. Juli 2019 mehr gesetzliche Rente: im Westen 3,18 Prozent und im Osten 3,91 Prozent. Circa 48.000 Rentner sind damit ab Juli steuerpflichtig. Denn: Die Steuerpflicht tritt ein, sobald Ihre Einkünfte über dem Freibetrag von 9.168 Euro im Jahr liegen (Stand 2019). Dazu zählen alle Einkünfte – neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch private Vorsorge oder Mieteinnahmen.


Kann ich auch Abzüge wie ein Arbeitnehmer geltend machen?

Auch wenn die Steuerpflicht erst zum Juli einsetzt, kann es sich lohnen, ab sofort Belege zu sammeln. Zum Beispiel die folgender Ausgaben:


Werbungskosten

Ausgaben, die dem Erwerb oder der Sicherung der Rente dienen, sind bei den Renteneinkünften anrechenbar. Das gilt zum Beispiel für die Kosten eines Rentenberaters oder bei einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Auch Kontoführungsgebühren können bis 16 Euro im Jahr angesetzt werden.


Versicherungen

Rentner zahlen einen Großteil ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus versteuerten Ruhegeldzahlungen. Deshalb können sie ihre Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Auch Ausgaben für die Haftpflichtversicherung sind steuerlich absetzbar.


Medizinische Hilfsmittel

Viele Menschen brauchen im hohen Alter Rollstuhl, Prothese oder Hörgerät. Im Steuerrecht heißen diese Gegenstände „Hilfsmittel im engeren Sinne“. Die Kosten dafür können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählt auch ein Treppenlift, solange er ärztlich verordnet ist. Dann können Kauf und Installation als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Auch die Fahrt zum Arzt sowie ärztlich angeordnete Kuren sind für Rentner steuerlich absetzbar.


Haushaltshilfe

Für die Kosten einer Haushaltshilfe wird eine Steuerermäßigung von 20 Prozent als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung gewährt. Auch wer einen Handwerker oder einen Gärtner engagiert, kann die Ausgaben dafür abrechnen. Wer wegen einer Krankheit ins Alten- oder Pflegeheim muss, kann auch diese Kosten von der Steuer absetzen.


Behindertengerechter Hausumbau

Wer seine Wohnung oder sein Haus wegen einer Behinderung umbaut, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen.


Spenden

Bis zu 200 Euro können freiwillige Spenden für den guten Zweck auch von Rentnern von der Steuer abgesetzt werden.




Quelle: focus.de, 26.03.19


https://www.focus.de/finanzen/steuern/rentenerhoehung-2019-ploetzlich-steuerpflichtig-10-tricks-mit-denen-rentner-jetzt-ihr-geld-retten_id_10500874.html

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