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Rechtsreferendare in Sachsen können sich privat versichern

Für Rechtsreferendare im Freistaat Sachsen ist bei Beginn des Vorbereitungsdienstes ein beihilfekonformer Krankenversicherungsschutz möglich.


In Sachsen werden Rechtsreferendare zum 1. Mai und zum 1. November eingestellt.


Du hast dann die Wahl, Deinen Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten.


Damit bist Du nicht per se versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung.


Die Wahlmöglichkeit haben Rechtsreferendare zu Beginn ihres 2-jährigen Vorbereitungsdienstes.


Die Wahl hat insbesondere Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz.


Anspruch auf Beihilfe in einer privaten Krankenversicherung für Beamte oder Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung:




Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Widerruf


Ob ein Rechtsreferendar im Vorbereitungsdienst überhaupt das Beamtenverhältnis auf Widerruf wählen kann, hängt von den folgenden Voraussetzungen ab:

  • die Erste Juristische Prüfung wurde bestanden,

  • das 42. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet,

  • der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und

  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.



Weiterführende Infos findest Du in einem Merkblatt des Freistaats Sachsen.




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