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Eine Rendite von 4% nach Steuern? Gibts nicht? Doch und das auch noch staatlich gefördert!

Auf eine jährliche Nachsteuerrendite von knapp 4 Prozent kommen Kunden einer Basisrente, die umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt wird. Wie das geht, zeigt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in einem aktuell veröffentlichten Rechenbeispiel.


Die kapitalgedeckte Basisrente ermöglicht seit 2005 Verbrauchern in Deutschland, steuerlich begünstigt für die private Altersvorsorge zu sparen. Im Fokus des Versicherungsvertriebs standen zunächst Selbstständige. Diese Kundengruppe profitiert nämlich nicht von den anderen staatlich geförderten Vorsorgeformen wie der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung (bAV).


Die Rürup-Rente sei „aber auch ein Instrument für die Altersvorsorge von gut verdienenden Arbeitnehmern, Frauen und der Generation 50plus“, betont das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Die unabhängige Gesellschaft mit Hauptsitz in Altenstadt an der Waldnaab verfolgt nach Unternehmensangaben das Ziel, „Vorsorge transparenter und verständlicher zu machen“.


Vorteile der Basisrente

Um Finanzdienstleistern „bedarfsgerechte Lösungen für Marketing, Produktentwicklung, Vertrieb und Beratung“ zu liefern, erklärt das IVFP jetzt die Vorteile einer fondsgebundenen Basisrente. Gegenüber anderen staatlich geförderten Produkten zur Altersvorsorge sei hier „ein wesentlich höheres gefördertes Volumen pro Jahr von 24.305 Euro (ledig) beziehungsweise 48.610 Euro (verheiratet) möglich.“


„Dies ist für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben und für die Generation 50plus, die wenig Zeit bis zum Rentenbeginn haben und entsprechend hohe Beiträge leisten wollen, von Vorteil.“ Als zweites Argument nennt das IVFP, dass bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden kann. „Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite und Rente noch einmal deutlich.“


Außerdem kann eine Basisrente nicht nur vom Hauptverdiener abgeschlossen werden. Dadurch kann man das Fördervolumen familienintern beliebig verteilen – insbesondere auch an die Ehefrau. „Die staatliche Förderung dieser Rentenform ist denkbar einfach konzipiert“, heißt es hierzu vom IVFP. „Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken steuermindernd.“


Steuerlich absetzbar

Wer beispielsweise in diesem Jahr 10.000 Euro in eine Basisrente einzahlt, kann davon 8.800 Euro steuerlich absetzen. Beim aktuellen Spitzensteuersatz gibt es ungefähr 4.100 Euro als Steuerersparnis inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zurück. „Dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa 4.600 Euro im Jahr 2025“, erklären die Experten des IVFP.


Grafik: Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

• durchschnittliche Abzugsfähigkeit der Beiträge: 95 % • steuerpflichtiger Anteil der Rente (Jahr 2033): 89 % • „Steuerplus“ unterm Strich: +6 % • Nachsteuerrendite: 3,96 % p.a.


Im Gegenzug wird die Rente erst bei Bezug besteuert. Bei Renteneintritt im Jahr 2025 zum Beispiel beträgt der Besteuerungsanteil 85 Prozent. Lediglich die übrigen 15 Prozent der Rentenleistung bleiben dauerhaft steuerfrei. Zu veranlagen ist der steuerpflichtige Teil ist jedoch nur mit dem persönlichen Steuersatz, der in der Rentenphase in der Regel niedriger ist als in der Ansparphase.


Beispiel 50plus-Paar

Investiert ein Ehepaar zehn Jahre lang jeweils 12.000 Euro jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene klassische Basisrente, erzielt es bei Rentenbeginn mit 63 Jahren eine Rendite von knapp 3,96 Prozent nach Förderung, Kosten und Steuern, rechnet das IVFP vor. „Um die gleiche Rendite mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine jährliche Rendite von etwa 5,5 Prozent abwerfen.“




Quelle: https://www.dasinvestment.com/rechenbeispiel-fuer-die-generation-50plus-das-sind-die-top-argumente-fuer-eine-ruerup-rente/

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