Krankheitsfall, Unfall ... oder das aufgebrochene Fahrzeug, ... aus dem Rucksack, Kamera, Geldbeutel oder ähnliches wurden gestohlen -> das sind häufige Gründe, warum Kunden ihren Vermittler direkt noch aus dem Urlaub kontaktieren – ganz abgesehen von einer Reiseveranstalter-Pleite, doch da kann der Versicherungsmakler in der Regel nichts ausrichten.
Wie in grundsätzlich allen Fällen gilt auch hier: Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen bzw. der Schaden schon geschehen ist, dann ist es für eine Versicherungslösung meist zu spät!
In diesem Beitrag geht es ausschließlich um den Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug.
Ob dieses nun Dein eigenes Fahrzeug ist, welches Du nach einem Spaziergang am Gardasee aufgebrochen vorfindest, der Mietwagen auf Mallorca nach einigen erholsamen Stunden am Es Trenc oder der Wagen Deiner Ehefrau nach einem Einkauf im Supermarkt – die Erkenntnis ist fast immer die gleiche: Es fehlt etwas, das vorher noch im Fahrzeug gelegen hatte.
Die gute Nachricht lautet: Dieses Risiko kann versichert werden! Aber es gibt einiges, was Du beachten musst...
Die Versicherung, die hier zur Seite steht, ist die Hausratversicherung – Hier hast Du Versicherungsschutz auf drei Ebenen und somit mit dreierlei Deckungsumfang enthalten.
Über die Außenversicherung
Die Außenversicherung der Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für den Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der ständigen Wohnung befindet. Das bedeutet, dass der Hausrat auch dann versichert ist, wenn er sich zum Beispiel während einer Reise, im Urlaub, auf Geschäftsreisen oder bei einem vorübergehenden Umzug außerhalb des eigentlichen Wohnsitzes befindet.
Beachtet werden müssen dabei allerdings folgende Einschränkungen:
Zeitliche Begrenzung: Der Schutz gilt in der Regel nur für eine bestimmte Dauer, häufig bis zu drei Monate.
Räumliche Begrenzung: Oftmals ist die Deckung auf bestimmte Regionen oder Länder beschränkt, z. B. innerhalb Europas, teilweise auch weltweit.
Versicherte Risiken: Ähnlich wie in der ständigen Wohnung sind typischerweise Gefahren wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel abgedeckt.
Summenbegrenzung: Meist gilt ein Sublimit für versicherte Sachen auf beispielsweise 1.000 Euro.
Über die Klausel „Diebstahl aus Kfz“
Diese Ergänzung zur normalen Hausratversicherung bietet spezifischen Schutz für solche Diebstahlfälle. Hier sind die Hauptpunkte, die typischerweise durch diese Klausel abgedeckt sind:
Versicherte Gegenstände: Normalerweise sind persönliche Gegenstände versichert, die sich im Fahrzeug befinden, wie Kleidung, elektronische Geräte, Sportausrüstung und ähnliches. Es gibt jedoch häufig Ausnahmen, zum Beispiel für Wertsachen, wie Schmuck, Bargeld oder teure Elektronik.
Versicherungssumme: Die Entschädigung für den Diebstahl aus dem Kfz ist oft auf eine bestimmte Höchstsumme begrenzt, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Diese Summe ist normalerweise niedriger als die Gesamtsumme der Hausratversicherung.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
... Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß verschlossen sein.
... Die gestohlenen Gegenstände müssen sich in einem abgeschlossenen Kofferraum oder in einem abgeschlossenen Handschuhfach befinden.
... Der Diebstahl muss nachweisbar durch Einbruch erfolgen, was oft durch Beschädigungen am Fahrzeug erkennbar sein muss.
Zeitliche Begrenzung: Einige Policen schränken den Versicherungsschutz auf bestimmte Zeiten ein, zum Beispiel nur während des Tages oder nur für eine bestimmte Dauer, die die Gegenstände im Fahrzeug verbleiben dürfen.
Örtliche Begrenzung: Der Versicherungsschutz kann auf bestimmte Regionen beschränkt sein, z. B. nur innerhalb des Landes oder Europas.
Eigenbeteiligung: Oftmals ist bei dieser Klausel eine Selbstbeteiligung vorgesehen, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall tragen muss.
Ausschlüsse: Bestimmte Gegenstände oder Umstände können ausgeschlossen sein, wie z. B. Wertgegenstände, die offen im Fahrzeug sichtbar gelassen wurden, oder Diebstähle, die bei Nacht geschehen, wenn das Fahrzeug nicht in einer gesicherten Garage abgestellt wurde.
Über die Klausel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“
Diese besondere Klausel hat im Regelfall lediglich die Bedingung, dass Du als Versicherungsnehmer bzw. die mit Dir im Haushalt lebende Person die Straftat umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen muss.
Der Leistungsanspruch ergibt sich dann aus der vorliegenden polizeilichen Bestätigung der Anzeige. Geleistet wird ggf. auch für Vermögensschäden, die durch eine gestohlene Kreditkarte entstanden sind.
Nicht versichert sind hierüber Personenschäden aller Art.
Ein besonderes Highlight dieser Klausel ist außerdem, dass Du keine Einbruchspuren an dem Fahrzeug nachweisen muss – was im Regelfall schwer möglich ist, wenn ein Keyless-Go-System gehackt wurde. Auch in diesem Fall reicht die Bestätigung, dass die Straftat bei der Polizei angezeigt wurde.
Neben speziellen Deckungskonzepten findet sich die Klausel auch in einigen Sonder- bzw. Rahmenvereinbarungen, -> je nach Anbieter zwischen 1.000 bis 10.000€ für Sach-& Vermögensschäden -> wie unter anderem bei diesen Gesellschaften:
AIG,
Alte leipziger,
BSG,
Concordia,
HDI,
Würzburger,
AXA,
Gothaer,
NV,
Docura, ...
( Quelle: vema.eg )
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