top of page

Aktuelles aus der Rechtssprechung zur Betriebsschließungsversicherung

LG München urteilt: „... auch wenn der Erreger SARS-CoV-2 im Vertrag nicht ausdrücklich genannt ist, müssen die Versicherer grundsätzlich zahlen. ...“

Urteil zur Betriebsschließungsversicherung

...

Dazu ein Artikel aus dem Handelsblatt:

Allianz muss im Streit mit Gastwirten Niederlagen fürchten Der Versicherer muss möglicherweise für die angeordneten Schließungen von Gaststätten während der Pandemie zahlen. Das ließ das Landgericht München durchblicken.

München Die Corona-Pandemie hat bei vielen Versicherern bereits hohe Schäden verursacht. Nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor dem Landgericht München I könnte es für viele von ihnen noch teurer werden. Das gilt besonders für die Allianz.

Denn die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg hat klar gemacht, dass dem Münchener Versicherungsriesen in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit zahlreichen Gastwirten und Hoteliers eine Niederlage drohen dürfte.

In dem Streit zwischen den Versicherern und ihren Kunden geht es um die Frage, ob ihnen eine finanzielle Entschädigung aus ihrer Betriebsschließungsversicherung zusteht, nachdem die Behörden im Frühjahr einen generellen Lockdown anordneten und Geschäfte, Hotels und Gaststätten geschlossen werden mussten. Viele Betriebe gerieten so ohne eigenes Verschulden plötzlich in Existenznot.


Die Betriebsschließungsversicherung sollte für den Schaden aufkommen, so ihr Argument. Die Versicherer bezogen dagegen den Standpunkt, dass kein spezieller Einzelfall im Unternehmen des Kunden aufgetreten ist, der durch eine Betriebsschließungsversicherung abgesichert sei. Als Beispiel gelten aus ihrer Sicht Krankheitserreger oder Infektionen im Betrieb, die eine Schließung nötig machen.





Quellen:


Handelsblatt

https://www.xing-news.com/reader/news/articles/3493211...

bottom of page