Wer haftet bei Unfällen durch Herbstlaub?
- Michael Döring
- vor 2 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Der Herbst hat seine schönen Seiten: bunte Blätter, Sonnenschein und frische Luft. Doch wenn das Laub auf den Boden fällt und es regnet, wird’s schnell gefährlich – nasses Laub kann Gehwege in echte Rutschbahnen verwandeln. Damit niemand ausrutscht, muss regelmäßig gefegt werden. Aber wer ist eigentlich dafür zuständig – und wer haftet, wenn doch etwas passiert?

Wer ist fürs Laubräumen verantwortlich?
Das kommt darauf an, wo das Laub liegt. Zuständig können sein:
die Stadt oder Gemeinde,
der Hausbesitzer,
oder der Mieter.
Grundsätzlich müssen Städte und Gemeinden öffentliche Straßen und Gehwege sauber halten. Viele übertragen diese Pflicht aber per Satzung auf die Grundstücksbesitzer – ähnlich wie beim Schneeräumen.
Wenn Du also ein Haus besitzt, bist Du in der Regel selbst dafür verantwortlich, dass der Gehweg vor Deinem Grundstück sicher begehbar ist. Hast Du Mieter, kannst Du ihnen die Räumpflicht im Mietvertrag übertragen. Trotzdem musst Du als Vermieter regelmäßig nachsehen, ob auch wirklich alles ordentlich gemacht wird.
Je nach Stadt kann es außerdem Unterschiede geben: Große Straßen übernimmt meist die Stadtreinigung, bei kleineren Nebenstraßen sind oft die Anwohner selbst dran.
Wann musst Du Laub entfernen?
Feste Zeiten gibt’s nicht – aber grob gelten die gleichen Regeln wie beim Winterdienst: Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr sollte der Gehweg laubfrei sein.
Wenn Du einen Laubbläser benutzt, achte auf die Ruhezeiten: Laute Geräte dürfen werktags nur 9–13 Uhr und 15–17 Uhr laufen. Leisere Modelle mit EU-Umweltzeichen kannst Du werktags zwischen 7 und 20 Uhr nutzen.
Was passiert, wenn jemand ausrutscht?
Grundsätzlich haftet derjenige, der fürs Räumen verantwortlich ist. Wenn Du also nicht fegst und jemand stürzt, musst Du unter Umständen Schadenersatz zahlen.
Aber keine Panik – es gibt auch Ausnahmen: Wenn Du regelmäßig räumst und jemand trotzdem auf einer frisch gefegten Stelle ausrutscht, kann das Gericht entscheiden, dass Du keine Schuld trägst. Wichtig ist nur, dass Du Deiner Pflicht ernsthaft nachkommst.
Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, hilft Deine Versicherung:
Private Haftpflichtversicherung: Für selbst bewohnte Häuser oder wenn Du Mieter bist.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung: Wenn Du Eigentümer oder Vermieter bist – zum Beispiel eines Mehrfamilienhauses, eines unbebauten Grundstücks oder eines Hauses mit Einliegerwohnung.
Die Versicherung zahlt aber nur bei berechtigten Ansprüchen. Wenn also jemand selbst unachtsam war, kann die Leistung gekürzt werden. Gleichzeitig hilft sie Dir, unberechtigte Forderungen abzuwehren – das ist oft Gold wert.
Und was ist mit dem Laub vom Nachbarn?
Fällt das Laub vom Baum des Nachbarn auf Dein Grundstück, musst Du es in der Regel selbst entfernen. Nur wenn der Baum extrem nah an der Grenze steht und Dich die Blätter stark beeinträchtigen, kannst Du verlangen, dass der Nachbar etwas unternimmt.
Wohin mit all dem Laub?
Wenn Du einen Garten hast, kannst Du das Laub einfach kompostieren – daraus entsteht wertvoller Humus. Auch auf Beeten oder unter Stauden sind die Blätter nützlich: Sie schützen den Boden und liefern Nährstoffe.
Auf dem Rasen solltest Du sie aber nicht liegen lassen, sonst bekommt das Gras zu wenig Licht.
Tipp: Mach einen kleinen Laubhaufen – das freut Igel und Insekten, die dort überwintern. Wenn Du kein Plätzchen dafür hast, kannst Du das Laub in die Biotonne geben oder in Laubsäcken beim Recyclinghof abgeben. Viele Städte holen die Säcke sogar ab.
Laubbeseitigung von der Steuer absetzen
Wenn Du keine Zeit oder Möglichkeit hast, selbst zu fegen, kannst Du eine Firma beauftragen. Die Kosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistung – 20 % davon, maximal 4.000 € pro Jahr, kannst Du steuerlich absetzen.
Wichtig: Das Finanzamt akzeptiert nur überwiesene Rechnungen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Wenn Du Vermieter bist und die Kosten über die Nebenkosten abrechnest, profitieren übrigens die Mieter von der Steuerersparnis.
Denk auch an die Bäume!
Im Herbst solltest Du nicht nur auf das Laub am Boden achten, sondern auch auf Deine Bäume. Wenn ein Ast abbricht oder ein Baum umstürzt und dabei jemand verletzt wird, kannst Du haftbar gemacht werden.
Gerade bei Sturm oder schwerem, nassem Laub ist die Gefahr groß. Schau also regelmäßig nach, ob Deine Bäume gesund und stabil sind – das kann teure Schäden verhindern.
Deine Privathaftpflicht – wichtiger Schutz im Alltag
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie prüft, ob Du wirklich zahlen musst – und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen. Dazu zählen zum Beispiel:
Reparatur- oder Ersatzkosten für beschädigte Gegenstände
Folgeschäden wie Nutzungsausfall
Behandlungskosten oder Verdienstausfall bei verletzten Personen
eventuell auch Schmerzensgeld oder eine Rente bei bleibenden Schäden
Kurz gesagt: Mit einer guten Haftpflichtversicherung bist Du auf der sicheren Seite – egal ob’s um Herbstlaub, Missgeschicke im Alltag oder andere kleine Pannen geht.
(Quelle: dieversicherer)




Kommentare