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Betriebliche Krankenversicherung (bKV) jetzt endlich steuer- und auch sozialabgabenfrei

Jetzt ist es amtlich: Zuwendungen von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) können nun endlich steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Dies geht aus dem Jahressteuergesetz hervor, das jüngst vom Bundesrat beschlossen wurde – und  damit die Meinung des Bundesfinanzministeriums überstimmte.


Zahlt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten etwas zur betriebliche Krankenversicherung (bKV), dann kann dies steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Wie der PKV-Verband (www.pkv.de) dazu mitteilt, ist die Regelung keineswegs selbstverständlich, denn das Bundesfinanzministerium hatte der bKV lange Zeit Steine in den Weg gelegt: Im Entwurf für das Jahressteuergesetz hatte es nämlich zunächst vorgesehen, dass die Beiträge des Arbeitgebers zu dieser Zukunftssicherung vom ersten Euro an als „Barlohn“ versteuert werden sollten.


Dies hätte mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs ausgehebelt, der die bKV als steuerlich begünstigten „Sachlohn“ angesehen hatte. Der PKV-Verband wie auch die weiteren Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft lehnten die Einstufung als „Barlohn“ im ursprünglichen Gesetzentwurf einstimmig ab. Schließlich hätte es sich um eine Steuererhöhung zu Lasten der Arbeitnehmer gehandelt und die Fachkräftegewinnung und -bindung erschwert.


Es gilt die 44-Euro-Grenze für Sachbezüge

Das nun beschlossene Gesetz sieht diese Regelung nicht mehr vor. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Wenn der Arbeitgeber hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn.


Eine bKV bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Dies zeigt auch der rasante Zuwachs dieser Versicherungsart: Ende 2018 gewährten über 7.700 Unternehmen ihren Mitarbeitern entsprechende Leistungen - fast doppelt so viele wie noch drei Jahre zuvor. Umfragen zeigen zudem, dass vielen Arbeitnehmern eine bKV wichtiger ist als andere Zusatzleistungen vom Chef.


 

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Quellen:


https://www.hallesche.de/geschaeftskunden/zusatzversicherung/betriebliche-krankenversicherung/feelfree


https://www.pkv.de/presse/meldungen/jahressteuergesetz/

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