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Diensthaftpflicht? Amtshaftpflicht? Vermögensschadenhaftpflicht? Alles klar, Herr Kommissar?

Aktualisiert: 25. März 2021

Dass die Haftpflichtversicherung eine wichtige, wenn nicht die wichtigste, Versicherung im Privatbereich ist, sollte bekannt sein. Doch wäre es nicht naiv anzunehmen, dass sich die unachtsamen Augenblicke im Leben nur auf den privaten Bereich beschränken und alle anderen ausspart? Natürlich. Genau aus diesem Grund gliedert sich die Haftpflichtsparte in so viele verschiedene Risikobereiche.


Polizei im Einsatz



Polizeibeamte.


Beamte benötigen eine Diensthaftpflicht. Doch was meint der Begriff „Amtshaftpflicht“, der von manchen verwendet wird? Da offensichtlich nicht jeder dasselbe meint, macht dies die Sache nicht einfacher – wenn man nicht regelmäßig ohnehin mit Kunden aus dem öffentlichen Dienst zu tun hat.



Also was nun?


Diensthaftpflicht? Amtshaftpflicht? Vermögensschadenhaftpflicht?


Befasst man sich generell mit der Haftpflicht für Bedienstete des öffentlichen Dienstes, stößt man recht schnell auf den eben genannten Begriff „Amtshaftpflicht“. Dieser wird von manchen Versicherern als Synonym für die Diensthaftpflicht (also primär für Personen- und Sachschäden) genutzt. Andere betiteln so die Haftpflicht für echte Vermögensschäden, die aus der dienstlichen Tätigkeit eines Kunden resultieren. Wir möchten daher im weiteren Verlauf des Artikels von der Diensthaftpflicht und der Vermögensschadenhaftpflicht sprechen.


Wozu?


Recht, Sicherheit und Ordnung schaffen – das stellen wir uns vor, wenn wir an Polizisten, die zentralen Akteure der inneren Sicherheit, denken. Dabei gibt es „die“ Polizei, wie sie oftmals verallgemeinernd bezeichnet wird, gar nicht (der Einfachheit halber nennen wir diese Berufsgruppe nachfolgend jedoch nun so). Um genau zu sein, zählen wir zusammen mit den Länderpolizeien, dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und der Polizei des Deutschen Bundestages sogar 19 eigenständige Institutionen mit polizeilichen Aufgaben in Deutschland. Allen gemein ist aber, und das sollte nie aus dem Fokus weichen, dass hier eben auch Menschen „am Werk“ sind, denen Fehler unterlaufen können oder die geschädigt werden und zu ihrem vollen Recht kommen müssen.


Als Bundes- oder Landesbeamte genießen Polizisten den besonderen Schutz, dass in den meisten Fällen der Dienstherr für den entstandenen Schaden haften wird. Allerdings kann dieser bei Schäden infolge grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Dabei muss es sich nicht um einen an den Haaren herbeigezogenen Schadenfall handeln, wie unsere Praxisbeispiele zeigen:


Beispiel 1: Durch eine Schießerei wird eine unbeteiligte Person durch Schüsse aus der Dienstwaffe verletzt.


Beispiel 2: Um einen Flüchtigen einzuholen, schaltet ein Polizist im Dienstfahrzeug Blaulicht und Sirene ein, vergisst an einer roten Ampel jedoch, auf den fließenden Verkehr zu achten, wodurch es zu einem Verkehrsunfall kommt.




Die einfachste Lösung wäre natürlich, die Diensthaftpflicht einfach an die Privathaftpflicht eines Kunden anzudocken, was jedoch nicht bei jedem Versicherer möglich ist. Die Ausnahmen schränken die Möglichkeit oft auf bestimmte Zielgruppen (z. B. Lehrer) und bestimmte Leistungen ein, z. B. keine Vermögensschäden, kein Regress bei Dienstwagenbeschädigung etc.


Eine gute Lösung für Polizeibeamte, Bedienstete der Bundespolizei, Zoll usw. verspricht z.B. die AXA/DBV mit Zusatzbaustein „Sicherheitsbereich“. Dieser beinhaltet bereits

  • Schäden am fiskalischen Eigentum

  • bloßes Abhandenkommen von persönlichen (bis 5.000 Euro) und nicht persönlichen (bis 50.000 Euro) Ausrüstungsgegenständen

  • Kfz-/Geräteregress

Die Möglichkeit, reine Vermögensschäden zu versichern, fehlt – abgesehen von der oben genannten Lösung – allerdings oft.


Beispiel 1: Ein Polizeibeamter gibt unbefugt Vorstrafen eines Betroffenen an dessen Arbeitgeber weiter. Der Betroffene verliert aufgrund dessen seinen Arbeitsplatz.


Beispiel 2: Ein Polizist beschlagnahmt irrtümlicherweise Bargeld.


AXA/DBV übernimmt Vermögensschäden bis 500.000 Euro, die Haftpflichtkasse Darmstadt bis 250.000 Euro (jeweils gegen Zuschlag).



Separate Produktlösungen


Da eine umfangreiche Privat- und eine umfangreiche Diensthaftpflicht, wie hier bei AXA bzw. DBV, oft nicht Hand in Hand einhergehen, kann es durchaus sinnvoll sein, das Dienstrisiko auf einen separaten Haftpflichtvertrag auszulagern.


Solche eigenständigen Tarife findet man unter anderem bei Gothaer. Außerdem bietet Signal Iduna in Kooperation mit der Gewerkschaft der Polizei über die Polizeiversicherungs-AG (PVAG) umfangreichen Haftpflichtschutz für Polizeibeamte an.




Mehr Infos zum Thema Haftpflichtversicherung und Onlinerechner findest Du hier:







Quellen: dbv, Signal, Gothaer, Haftpflichtkasse Darmstadt, VEMA-News (23/2020)


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