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Verband der Heilberufe (VdH) Aktion mit vereinfachter Aufnahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Aktualisiert: 17. Sept. 2019

Die Allianz verlängert die Aktion mit vereinfachtem Aufnahmeverfahren in der privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Risikoleben und Körperschutz) bis zum 31.01.2020.


BU für Ärzte / Apotheker
Foto: pixabay

Das gilt für folgende Personenkreise:


Ärzte der Human- und Veterinärmedizin (inkl. Zahnärzte), die zum berechtigten Personenkreis des VdH gehören sowie Studenten der Fachrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin.


Für diese Produkte kann ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren in der privaten Vorsorge angeboten werden: BU-Rente, KörperSchutzPolice, Risiko-Lebensversicherung


Das vereinfachte Aufnahmeverfahren gilt unter folgenden Rahmenbedingungen:


BU-Rente

Berufsgruppe A+: bis 1.250 EUR mtl. gar. BU-Rente

Berufsgruppe A & B: bis 1.000 EUR mtl. gar. BU-Rente



KSP

Risikogruppe A: bis 1.250 EUR mtl. gar. KSP-Rente


Risiko-LV

Bis 100.000 EUR Todesfallsumme


Studenten der Fachrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin können eine BU-Rente und KSP bei allen Berufs-/Risikogruppen bis 500 EUR mtl. gar. Rente gegen Eigen-Dienstobliegenheitserklärung abschließen.






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