Die Allianz verlängert die Aktion mit vereinfachtem Aufnahmeverfahren in der privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Risikoleben und Körperschutz) bis zum 31.01.2020.
Das gilt für folgende Personenkreise:
Ärzte der Human- und Veterinärmedizin (inkl. Zahnärzte), die zum berechtigten Personenkreis des VdH gehören sowie Studenten der Fachrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin.
Für diese Produkte kann ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren in der privaten Vorsorge angeboten werden: BU-Rente, KörperSchutzPolice, Risiko-Lebensversicherung
Das vereinfachte Aufnahmeverfahren gilt unter folgenden Rahmenbedingungen:
BU-Rente
Berufsgruppe A+: bis 1.250 EUR mtl. gar. BU-Rente
Berufsgruppe A & B: bis 1.000 EUR mtl. gar. BU-Rente
KSP
Risikogruppe A: bis 1.250 EUR mtl. gar. KSP-Rente
Risiko-LV
Bis 100.000 EUR Todesfallsumme
Studenten der Fachrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin können eine BU-Rente und KSP bei allen Berufs-/Risikogruppen bis 500 EUR mtl. gar. Rente gegen Eigen-Dienstobliegenheitserklärung abschließen.
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