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Gesetzliche Krankenkassen 2025 / 2026: Wieder einmal teurer als angekündigt

  • Autorenbild: Michael Döring
    Michael Döring
  • 5. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit
Chipkarten von Krankenkassen
Chipkarten von Krankenkassen

Die Zusatzbeiträge der deutschen Gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2026 sind jetzt bekannt. Und sie sind bei vielen Kassen wieder einmal deutlich gestiegen – ganz anders als von Gesundheitsministerin Nina Warken versprochen.


Günstiger wurde es bei nur zwei Kassen, teurer aber bei 44 Krankenkassen

Ab Januar 2026 gibt es in Deutschland 92 Gesetzliche Krankenkassen ohne die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.


Von diesen 92 Kassen haben


- 44 Krankenkassen ihre Beiträge erhöht

- 46 Krankenkassen ihren Beitrag unverändert gehalten (einige davon haben in den letzten Monaten

bereits erhöht)

- 2 Krankenkassen ihren Beitrag gesenkt.


Den höchsten Beitrag zahlt man nun bei der BKK24 mit 4,39% Zusatzbeitrag, den geringsten bei der bundesweit geöffneten BKK firmus mit 2,18% Zusatzbeitrag.




Hier ist man ab Januar 2026 am günstigsten krankenversichert


a) bundesweit (also in allen Bundesländern für alle Personen) geöffnete Krankenkassen:


- BKK firmus mit 2,18% Zusatzbeitrag

- TUI BKK mit 2,50% Zusatzbeitrag

- hkk Krankenkasse mit 2,59% Zusatzbeitrag

- Audi BKK mit 2,60% Zusatzbeitrag

- TK - Techniker Krankenkasse mit 2,69% Zusatzbeitrag


b) regional (also nur in bestimmten Bundesländern für alle Personen) geöffnete Krankenkassen:

- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (nur für Rheinland-Pfalz und das Saarland) mit 2,47% Zusatzbeitrag

- BKK Faber-Castell & Partner (nur für Bayern) mit 2,48% Zusatzbeitrag

- BKK Public (nur für Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) mit 2,50% Zusatzbeitrag

- AOK Bayern (nur für Bayern) mit 2,69% Zusatzbeitrag

- BKK Pfaff (nur für Rheinland-Pfalz) mit 2,78% Zusatzbeitrag



Die Differenz zwischen der teuersten bundesweit geöffneten Kasse (BKK24 mit 4,39% Zusatzbeitrag) und der günstigsten (BKK firmus mit 2,18% Zusatzbeitrag) liegt somit bei 2,21 %-Punkten. Bei der neuen und wieder einmal deutlich hochgesetzten Beitragsbemessungsgrenze von EUR 5.812,50 pro Monat sind das somit rund EUR 128,46 mögliche Ersparnis pro Monat oder EUR 1.541,48 weniger Krankenkassenbeitrag pro Jahr! Arbeitnehmer sparen durch den Arbeitgeberzuschuss immer noch die Hälfte davon.


Beim Wechsel Kündigungsfrist beachten – es sind immer zwei volle Monate


Bitte beachte, dass es bei Beitragserhöhungen von Krankenkassen zwar ein sogenanntes „Sonderkündigungs-recht“ gibt – das bezieht sich aber nur auf Personen, die weniger als 12 Monate in ihrer aktuellen Kasse Mitglied sind und daher eigentlich noch nicht wechseln dürften.


Aber egal ob mit oder ohne Sonderkündigungsrecht: Ein Wechsel zwischen Gesetzlichen Krankenkassen ist IMMER nur mit einer Frist von zwei vollen Monaten möglich – auch bei einer Beitragserhöhung!


Dabei kann die Kündigung NICHT mehr vom Mitglied selbst ausgesprochen werden, das geht nur noch im Rahmen der Antragstellung bei einer neuen Krankenkasse. Und die hat natürlich auch eine gewisse Bearbeitungszeit.



 
 
 
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