Für Marktkaufleute hängt der unternehmerische Erfolg vor allem von der Ware ab. Schließlich muss auf der Veranstaltung alles optimal präsentiert werden. Daher benötigen Waren von Marktkaufleuten einen speziellen Schutz, egal ob auf der Verkaufsveranstaltung selbst oder im Zeitraum zwischen den Veranstaltungen.
Je nach ausgewähltem Versicherungsumfang
Die Versicherung gilt
auf Transporten zu und von Verkaufsmessen, wie Messen, Ausstellungen, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten, Volksfesten, Oktoberfesten, Dulten, also jeder öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltung dieser Art
während aller damit im Zusammenhang stehender Aufenthalte
zwischen einzelnen Veranstaltungen während der Aufbewahrung in den Wohn- sowie den dazugehörigen Kellerräumen oder Einzelgaragen des Versicherungsnehmers, unter der Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten stets ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sind
in Kraftfahrzeugen (Anhänger mit festem Aufbau sind diesen gleichgestellt), sofern diese allseitig fest verschlossen und gesichert sind
Was ist versichert
Waren, soweit sie zum Verkauf im ambulanten Handel bestimmt sind
Verkaufsstand mit Plane und Standausrüstung
Bewegliche Einrichtung und Standardausrüstung von Verkaufsanhängern und Verkaufsmobilen
Persönliches Eigentum der Standbesatzung, solange sich die Gegenstände innerhalb des Standes befinden
Wissenswert
Es gibt die Möglichkeit, nur bestimmte Veranstaltungen zu versichern, oder einen Jahresvertrag abzuschließen
Bei Jahresverträgen gilt die Versicherung auch zwischen den einzelnen Veranstaltungen, also während der Aufbewahrung der Waren
Mit der Dialog Marktkaufleuteversicherung sind Waren und zum Beispiel auch der Verkaufsstand gut gesichert. Eine Marktkaufleuteversicherung kann als Jahresvertrag oder als kurzfristige Versicherung abgeschlossen werden.
Versicherungsschutz besteht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, insbesondere durch:
Unfall des Transportmittels
Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Elementarereignisse einschließlich Sturm sowie Nässe und Hagel
Einbruchdiebstahl, auch in Kraftfahrzeuge, Holzbuden und verplante Verkaufsstände sowie Beraubung
Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte, betriebsfremde Personen
Leitungswasser während der Aufenthalte
Quelle / Bildquelle: Dialog Versicherung
Kommentare