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Markt­kauf­leute - präsent auf allen Märkten

Für Marktkaufleute hängt der unternehmerische Erfolg vor allem von der Ware ab. Schließlich muss auf der Veranstaltung alles optimal präsentiert werden. Daher benötigen Waren von Marktkaufleuten einen speziellen Schutz, egal ob auf der Verkaufsveranstaltung selbst oder im Zeitraum zwischen den Veranstaltungen.


Je nach ausgewähltem Versicherungsumfang


Marktkaufleuteversicherung

Die Versicherung gilt


  • auf Transporten zu und von Verkaufsmessen, wie Messen, Ausstellungen, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten, Volksfesten, Oktoberfesten, Dulten, also jeder öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltung dieser Art

  • während aller damit im Zusammenhang stehender Aufenthalte

  • zwischen einzelnen Veranstaltungen während der Aufbewahrung in den Wohn- sowie den dazugehörigen Kellerräumen oder Einzelgaragen des Versicherungsnehmers, unter der Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten stets ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sind

  • in Kraftfahrzeugen (Anhänger mit festem Aufbau sind diesen gleichgestellt), sofern diese allseitig fest verschlossen und gesichert sind


Was ist versichert


  • Waren, soweit sie zum Verkauf im ambulanten Handel bestimmt sind

  • Verkaufsstand mit Plane und Standausrüstung

  • Bewegliche Einrichtung und Standardausrüstung von Verkaufsanhängern und Verkaufsmobilen

  • Persönliches Eigentum der Standbesatzung, solange sich die Gegenstände innerhalb des Standes befinden


Wissenswert


  • Es gibt die Möglichkeit, nur bestimmte Veranstaltungen zu versichern, oder einen Jahresvertrag abzuschließen

  • Bei Jahresverträgen gilt die Versicherung auch zwischen den einzelnen Veranstaltungen, also während der Aufbewahrung der Waren


Mit der Dialog Marktkaufleuteversicherung sind Waren und zum Beispiel auch der Verkaufsstand gut gesichert. Eine Marktkaufleuteversicherung kann als Jahresvertrag oder als kurzfristige Versicherung abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz besteht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, insbesondere durch:


  • Unfall des Transportmittels

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Elementarereignisse einschließlich Sturm sowie Nässe und Hagel

  • Einbruchdiebstahl, auch in Kraftfahrzeuge, Holzbuden und verplante Verkaufsstände sowie Beraubung

  • Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte, betriebsfremde Personen

  • Leitungswasser während der Aufenthalte





Marktkaufleuteversicherung Schadenbeispiele



Quelle / Bildquelle: Dialog Versicherung

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